von RA Dr. Michael Pießkalla, LL.M.Eur., Kanzlei Bendler, Fuchs-Baumann & Kollegen, München
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof München (VGH) hat in einer Entscheidung zum Fahrerlaubnisrecht klargestellt, dass das Vorliegen einer Aufmerksamkeitsdefizits- und Hyperaktivitätsstörung (ADHS) im Regelfall kein Grund ist, die Fahreignung des Betroffenen in Zweifel zu ziehen und ein ärztliches Gutachten zur Fahreignung anzuordnen (VGH München, Beschluss vom 25.03.2020. 11 CS 20.203).
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