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ADHS und Doping

Bei bestimmten schwerwiegenden chronischen Krankheiten, dazu zählt auch AD(H)S, kann für normalerweise verbotene Wirkstoffe eine Medizinische Ausnahmegenehmigung beantragt werden.

Die erforderliche Behandlung des Sportlers mit bestimmten Stimulanzien (z. B. Methylphenidat) wird durch eine ärztliche Bescheinigung des behandelnden Arztes nachgewiesen, eine Kopie hiervon muss bei einer Doping-Kontrolle vorgelegt werden.

Bei Auslandsstart bitte evtl. abweichende Regelungen erfragen.

Ausführliche Informationen hierzu finden Sie unter https://www.nada.de/fileadmin/-DOWNLOADS-/Regelwerke/Standard_fuer_Medizinische_Ausnahmegenehmigungen_2016.pdf

Die „Nationale Anti Doping Agentur" NADA hat Antragskriterien für die Genehmigung der Einnahme von Methylphenidat veröffentlicht, die u. a. folgendes vorschreiben:

Die Diagnose ADS/ADHS bei Kindern zwischen 12 und 18 Jahren muss durch einen Kinder- und Jugendpsychiater, Neuropädiater, einen auf AD(H)S spezialisierten Kinderarzt oder ein sozialpädiatrische Zentrum erstellt worden sein. Als Nachweis sind ein Arztbrief zur Diagnose, eine neurologische Untersuchung, Leistungstest (IQ-Test), u.a. erforderlich.

Die vollständigen Kriterien können Sie im Internet unter: https://www.nada.de/fileadmin/user_upload/nada/Medizin/180124_Antragskriterien_Methylphenidat.pdf 
nachlesen.

Der Genehmigungszeitraum erstreckt sich in der Regel über ein Jahr.

Krankheit und Sport, Hinweise für Athleten/-innen und Betreuer/-innen, Seite 4: Stimulanzien
TUE-Antragsformular


Weitere wichtige Formulare zum Download: https://www.nada.de/service-infos/downloads/