Im Rahmen eines Sozialsemesters bei unserem Verband beschäftigt sich Zoey Wenzel mit der Thematik „Studium mit ADHS und Autismus“. Aktuell gibt es in Deutschland große Unterschiede darin, wie Nachteilsausgleiche an Hochschulen und Universitäten geregelt und umgesetzt werden. Diese Unterschiede hängen oft vom Bundesland, der Art der Hochschule oder sogar von der jeweiligen Fakultät und dem Studiengang ab.
Das Projekt hat die folgenden Ziele:
- Vernetzung stärken, d.h. ein Netzwerk der studentischen Initiativen der Hochschulen aufbauen
- Aufklärung fördern, d.h. eine Handreichung erstellen, die Studierende und Hochschulen informiert und über den rechtlichen Rahmen aufklären
- Selbsthilfe fördern, d.h. Studierenden hilfreiche Ressourcen zur Verfügung stellen und über die Möglichkeiten der Selbsthilfe informieren
- Hochschulen sensibilisieren, d.h. Bewusstsein für die Herausforderungen von Studierenden mit ADHS, Autismus und psychischen Erkrankungen schaffen
Zunächst soll anhand von Umfragen einen Überblick darüber bekommen werden, wie Nachteilsausgleiche im Studium bei ADHS und Autismus derzeit in der Hochschulpraxis organisiert und gestaltet werden. Dazu werden in zwei Online-Abfragen zum einen die Perspektive der Studierenden mit ADHS und/oder Autismus und in einer zweiten Umfrage die Hochschulperspektive ermittelt.
Anhand der Ergebnisse beider Umfragen, ergänzt durch Literaturrecherche und den Austausch mit Expert:innen aus unterschiedlichen Fachbereichen – einschließlich Selbsthilfeorganisationen, Medizin, Psychologie und Jura – werden dann im Anschluss Handreichungen für Studierende und Hochschulen zu diesem Thema erstellt.
Link zum Fragebogen der ersten Online-Abfrage:
"Studium mit ADHS und Autismus - Nachteilsausgleiche aus der Studierendenperspektive":
https://www.soscisurvey.de/StudiumADHSAutismus/
Link zum Fragebogen der zweiten Online-Abfrage:
"Studium mit ADHS und Autismus - Nachteilsausgleiche aus der Hochschulperspektive":
https://www.soscisurvey.de/StudiumADHSAutismusUniHochschule/
Weitere Informationen:
Gleichberechtigte Teilhabe an Hochschulbildung
Menschen mit ADHS und Autismus haben das Recht auf selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe in allen Lebensbereichen - auch in der Hochschulbildung. Das bedeutet, dass Studierende das Recht auf die gleichen Voraussetzungen, Möglichkeiten und Chancen haben wie nicht-behinderte Studierende.
Da das Hochschulsystem noch nicht vollständig barrierefrei für neurodivergente Studierende ist und sich vor allem an den Bedürfnissen nicht-behinderter, neurotypischer Studierender orientiert, bestehen jedoch ungleiche Ausgangsbedingungen.
Nachteilsausgleiche im Studium
Nachteilsausgleiche sind Maßnahmen, die notwendig sind, um die Lücke zwischen dem rechtlichen Anspruch auf gleichberechtigte Teilhabe und der tatsächlichen Situation an Hochschulen zu überbrücken. Sie sollen sicherstellen, dass Studierende mit Behinderung die gleichen Chancen haben wie nicht-behinderte Studierende.
Der Anspruch auf Nachteilsausgleiche für Studierende mit Behinderungen und chronischen
Krankheiten ist vielfach gesetzlich verankert:
• im Grundgesetz,
• im Hochschulrahmengesetz,
• in den Landeshochschulgesetzen,
• in Prüfungsordnungen und
• in der UN-Behindertenrechtskonvention
Es ist möglich Nachteilsausgleiche für die Organisation und Durchführung des Studiums zu beantragen, als auch für Prüfungen und Leistungsnachweisen.
Wie ein Nachteilsausgleich im Einzelfall konkret aussieht, ist individuell. Dabei kommt es immer auf die eigenen Autismus- bzw. ADHS-bedingten Barrieren im Studium an, die auch bei gleicher Diagnose unterschiedlich sein können. Ebenfalls kommt es auf den individuellen Studiengang und die damit verbundenen Anforderungen an.
Die Hochschule ist verpflichtet, die Qualität der Studienleistungen sicherzustellen. Durch einen Nachteilsausgleich darf diese nicht verändert werden.
Eine Leistung muss auch mit Nachteilsausgleich weiterhin dem Prüfungszweck entsprechen, das heißt die fachlich-inhaltlichen Anforderungen an diese dürfen nicht verändert werden.
Die erbrachte Leistung muss weiterhin gleichwertig zu der Leistung der anderen Studierenden sein. Ein Nachteilsausgleich darf nicht zu einer Überkompensation des bestehenden Nachteils führen. Ziel ist es immer Chancengleichheit herzustellen.
Umfassende Informationen zum Thema Studium mit Behinderung bietet die Website des Deutschen Studierendenwerks
Studieren mit Behinderung
https://www.studierendenwerke.de/themen/studieren-mit-behinderung
Lehre und Lernen - Gestaltung barrierefreier Studienbedingungen und angemessener Vorkehrungen
Nachteilsausgleiche